Betriebsfortführung in der Insolvenz
Juritische Expertise erforderlich
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.
Ferner bieten wir Ihnen auch unsere Unterstützung bei der Betriebsfortführung innerhalb des Insolvenzverfahrens an.
Im Rahmen des Regelinsolvenzverfahrens erfolgt die Betriebsfortführung durch den Insolvenzverwalter, der zur Bewältigung des regulären Geschäftsbetriebs auf die Geschäftsleitung und die Mitarbeiter zurückgreift.
Im Zuge des Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahrens ist es indessen erforderlich, dass die Geschäftsleitung in der Lage ist, die insolvenzbedingten Besonderheiten des Verfahrens selbst zu beachten und das Unternehmen eigenständig durch die Insolvenz zu führen. Dies geht weit über Ihr reguläres Tagesgeschäft hinaus! Beispielsweise sind umfassende Kenntnisse bezüglich des Umgangs mit Altforderungen, Sicherungsrechten oder mit insolvenzbedingten Arbeitnehmerangelegenheiten (z. B. die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes) erforderlich.
Die Erfahrung zeigt, dass ein solches Wissen grundsätzlich nicht in Unternehmen vorhanden ist, sodass eine fachmännische Beratung unabdingbar ist.
Unsere anwaltliche Arbeit zeichnet sich dadurch aus, dass wir in einer Vielzahl von Insolvenzverfahren sowohl als Insolvenzverwalter bzw. dessen Berater als auch auf Seiten der Geschäftsführung erfolgreich Unternehmen durch die Krise geführt haben. Die Kenntnis der jeweiligen Verfahrensspezifika ist dabei dringend notwendig. Ob Sie als Geschäftsleiter im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens rechtliche Beratung bei der Betriebsfortführung durch den Insolvenzverwalter benötigen, oder aber ob das Unternehmen im Zuge eines Eigenverwaltungs-/ Schutzschirmverfahrens durch Sie fortzuführen ist:
Wir begleiten Sie als Krisenmanager bei der Bewältigung der insolvenzbedingten Fragestellungen im Rahmen der Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren!